Beiträge von Andimp3

    Ist das Datenvolumen der 4G-Simkarten in den Smarts eigentlich unbegrenzt oder wird z.B. ab 10GB gedrosselt auf... sagen wir mal 128kBit/s?

    10Gb ganz sicher nicht.... die Kartenupdates waren bei mir insgesamt >30 Gb und wurden ja größtenteils mehrfach runter geladen... das waren insgesamt locker >80 Gb innerhalb eines Monats und eine mekrliche Absenkung der Geschwindigkeit gab es auch nicht.

    Also ich habe noch keine Option zum Abschalten gefunden (weder in Software Version 1.1.0 noch in 1.1.1) und ich denke, ich habe mich schon einmal überall durchgeklickt.

    Bei mir mit 1.0.1 sieht das so aus:


    IMG-7143.jpg


    oder falls die Aufmerksamkeitskontrolle gemeint war:


    Wischen von oben nach unten -> links bei den Funktionen von unten nach oben wischen -> Touch-Button ganz unten rechts


    davon habe ich gerade kein Bild zur Hand.


    Müdigkeitswarnung lässt sich dauerhaft abschalten, Aufmerksamkeitswarnung nur temporär bis zum nächsten mal Fahrzeug aus/an. Letzteres ist so auch regulatorisch vorgegeben für Fahrzeug mit Homologation ab irgendwann Sommer 2022.

    40-tkm/a ist aber auch nicht "normal"

    Geht doch noch... ich bin etliche Jahre 50.000km/Jahr rein privat gefahren.


    Trotzdem hat kein mir bekannter Hersteller eine Einschränkung der regulären Fahrzeug-Gewährleistung durch die Laufleistung.

    Bitte nicht Gewährleistung und Garantie durcheinander werfen... das ist etwas gänzlich unterschiedliches !


    Definitiv sind km-Einschränkungen bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht die Regel.

    Da sind sie weder die Regel noch zulässig. Bei der gesetzlichen Gewährleistung unterschätzen aber viele die Beweislastumkehr nach 1 Jahr (früher 6 Monaten) oder kennen diese erst gar nicht.


    Bist Du sicher, dass die gesetzliche Gewährleistung wirklich belastbar "unbregrenzte km" bedeutet und nicht einfach nur unpräzise ist und in der Regel nach den Standardfällen bzw. der gaußschen Glocke geht?

    Ds kann man mit jain beantworten. Zunächst einmal muss man wissen dass die Gewährleistung immer davon ausgeht dass der Mangel schon bei Risikoübergang (in der Regel dann wann die Ware übergeben wurde) schon vorgelegen haben angelegt sein musste ! Dann gibt es das Konstrukt dass das Gesetz bei Feststellung des Mangels in den ersten 12 Monaten grundsätzlich davon ausgeht dass der Mangel tatsächlich bei Risikoübergang schon vorhanden/angelegt war. Dem kann der Verkäufer mit Beweis entgegen treten. Das könnte (Extrembeispiel) zB so sein dass jemand nach 11 Monaten schon 500.000km gefahren ist und dann ein Motorschaden auftritt. Dann kann der Verkäufer durch Gutachter den Beweis antreten dass hier kein Mangel zum Zeitpunkt des Risikoübergangs vorlag sondern es sich schlicht um normalen Verschleiß bei dieser Laufleistung handelt.... das war es dann mit der Mangelbehebung auf Verkäufers Kosten.


    Kein mir bekannter Hersteller, bis auf einen, grenzt die Kilometer während der gesetzlichen Gewährleistung ein.

    Das macht auch der eine sicher nicht. Ansonsten zeige uns gerne den Passus aus den AGB wonach die Einschränkung auch für die gesetzlliche Gewährleistung gilt. Diese wäre schlichtweg rechtsunwirksam zumindest im B2C-Bereich. Im B2B-bereich hingegen kann die gesetzliche Gewährleistung vertraglich komplett ausgeschlossen werden... habe ich aber im Automobilsektor noch nie gesehen.