Ich habe gestern mein Update über eine 550 mbit Leitung
Es darf bezweifelt werden dass der #1 diesen Speed nutzen kann.
Ich habe gestern mein Update über eine 550 mbit Leitung
Es darf bezweifelt werden dass der #1 diesen Speed nutzen kann.
Ist das Datenvolumen der 4G-Simkarten in den Smarts eigentlich unbegrenzt oder wird z.B. ab 10GB gedrosselt auf... sagen wir mal 128kBit/s?
10Gb ganz sicher nicht.... die Kartenupdates waren bei mir insgesamt >30 Gb und wurden ja größtenteils mehrfach runter geladen... das waren insgesamt locker >80 Gb innerhalb eines Monats und eine mekrliche Absenkung der Geschwindigkeit gab es auch nicht.
Innerhalb 10 sec kam die Meldung "download abgeschlossen" und der Balken war auf 100%. Komisch, kein Zwischenstand wie z. B. 50 %.
Von welcher Version hast Du denn upgedatet. Wenn es nur die paar MB von 1.1.0 auf 1.1.1 waren wäre das ja nicht verwunderlich.
Also ich habe noch keine Option zum Abschalten gefunden (weder in Software Version 1.1.0 noch in 1.1.1) und ich denke, ich habe mich schon einmal überall durchgeklickt.
Bei mir mit 1.0.1 sieht das so aus:
oder falls die Aufmerksamkeitskontrolle gemeint war:
Wischen von oben nach unten -> links bei den Funktionen von unten nach oben wischen -> Touch-Button ganz unten rechts
davon habe ich gerade kein Bild zur Hand.
Müdigkeitswarnung lässt sich dauerhaft abschalten, Aufmerksamkeitswarnung nur temporär bis zum nächsten mal Fahrzeug aus/an. Letzteres ist so auch regulatorisch vorgegeben für Fahrzeug mit Homologation ab irgendwann Sommer 2022.
Ist doch vollkommen Banane ob man das nun über App anstoßen kann oder nicht.
Und schon gar nicht ist es hier interessant was in der App von den Tesla-Kackhaufen geht.
BTT please.
Die waren Anfang Juni sogar mal auf 151,xx € bevor sie vorletzte Woche wieder auf >160,xx € gingen.
Ich schau da immer bei Idealo.
40-tkm/a ist aber auch nicht "normal"
Geht doch noch... ich bin etliche Jahre 50.000km/Jahr rein privat gefahren.
Trotzdem hat kein mir bekannter Hersteller eine Einschränkung der regulären Fahrzeug-Gewährleistung durch die Laufleistung.
Bitte nicht Gewährleistung und Garantie durcheinander werfen... das ist etwas gänzlich unterschiedliches !
Definitiv sind km-Einschränkungen bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht die Regel.
Da sind sie weder die Regel noch zulässig. Bei der gesetzlichen Gewährleistung unterschätzen aber viele die Beweislastumkehr nach 1 Jahr (früher 6 Monaten) oder kennen diese erst gar nicht.
Bist Du sicher, dass die gesetzliche Gewährleistung wirklich belastbar "unbregrenzte km" bedeutet und nicht einfach nur unpräzise ist und in der Regel nach den Standardfällen bzw. der gaußschen Glocke geht?
Ds kann man mit jain beantworten. Zunächst einmal muss man wissen dass die Gewährleistung immer davon ausgeht dass der Mangel schon bei Risikoübergang (in der Regel dann wann die Ware übergeben wurde) schon vorgelegen haben angelegt sein musste ! Dann gibt es das Konstrukt dass das Gesetz bei Feststellung des Mangels in den ersten 12 Monaten grundsätzlich davon ausgeht dass der Mangel tatsächlich bei Risikoübergang schon vorhanden/angelegt war. Dem kann der Verkäufer mit Beweis entgegen treten. Das könnte (Extrembeispiel) zB so sein dass jemand nach 11 Monaten schon 500.000km gefahren ist und dann ein Motorschaden auftritt. Dann kann der Verkäufer durch Gutachter den Beweis antreten dass hier kein Mangel zum Zeitpunkt des Risikoübergangs vorlag sondern es sich schlicht um normalen Verschleiß bei dieser Laufleistung handelt.... das war es dann mit der Mangelbehebung auf Verkäufers Kosten.
Kein mir bekannter Hersteller, bis auf einen, grenzt die Kilometer während der gesetzlichen Gewährleistung ein.
Das macht auch der eine sicher nicht. Ansonsten zeige uns gerne den Passus aus den AGB wonach die Einschränkung auch für die gesetzlliche Gewährleistung gilt. Diese wäre schlichtweg rechtsunwirksam zumindest im B2C-Bereich. Im B2B-bereich hingegen kann die gesetzliche Gewährleistung vertraglich komplett ausgeschlossen werden... habe ich aber im Automobilsektor noch nie gesehen.
So habe jetzt die Antwort von ALD bekommen kostet mich 24,59 € pro Monat mehr,das macht bei 48 Monaten 1180,32 €.
Seltsam... das kennt man so von ALD nicht und ein anderer Forist hatte ja auch schonmal vermeldet dass die Rate so hoch ist dass sie in Summe den vollen Kaufpreis der AHK ergibt.