Beiträge von Andimp3

    Als Barkäufer gelten die gleichen zeitlichen Voraussetzungen

    Da kommt aber bei Privatkäufern noch dazu, da ja online gekauft wurde, dass der Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Fahrzeugübergabe hat. Ggf. auch länger wenn nicht spätestens bei Fahrzeugübergabe eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte.

    Rechtsanwalt hat mich kurz mündlich beraten.

    Und der wollte nicht wissen ob diese Aussage VOR Abschluss des Kaufvertrags war die Du leider hier nicht beantwortet hast ?


    was für mich bedeutet, dass sich da schon im Hintergrund was abspielt …

    Nö, das hat damit gar nichts zu tun. ALD schickt die Rechnung wenn die von Smart alle Unterlagen haben und das kann dauern. Bei mir war die Zulassung am 15.5., Auslieferung am 17.5. und ALD bekam erst im OKTOBER die Unterlagen von Smart und ich dann erst die Leasingrechnung - vorher wurden die Leasingraten auch nicht eingezogen.

    Die kosten normal UVP knapp 20k mehr

    Als wir im Sommer 2022 die 6 EV6 für unsere Außendienstler bestellt haben hätte ich den EV6 GT auch für so einen Preis bekommen können... allerdings lag der Leasingfaktor wenn ich mich recht erinnere bei 1,6 -> das wären dann mal eben 300 € mehr (bei 48/20.000) als der #1 Brabus.


    Das war mir der Spaß dann doch letztlich nicht Wert. Ich habe ja selbst beim #1 Premium den Sportmodus noch keine 10x benutzt und schon gar nicht lange :D Aber ne geile Kiste ist der EV6 GT schon und für zB Familie mit Kindern dann auch (gerade für Urlaubsfahrten) ob des Platzangebotes besser geeignet.


    Hätte ich kaufen und lange das Auto halten wollen dann wäre es wahrscheinlich sogar der Ev6 (nicht unbedingt als GT) geworden da die 7 Jahre Garantie natürlich schon ein Pfund sind.

    Bin auch noch nicht dabei 😭

    Dito... habe gerade mal geforscht. 1.3.0 wurde mir am 27.11. zum Download angeboten, der erste der hier im Forum meldete dass er es angeboten bekommen hat war Skub-# am 22.11.

    1.3.0a1 wurde mir einen Tag nach Erstmeldung im Forum angeboten - da konnten sie sicher schneller verteilen wegen der geringen Größe.

    Wenn es die gleiche Reihenfolge wie bei 1.3.0 jetzt bei 1.3.2 ist dann müsste ich es am Samstag (2.3.) angeboten bekommen. Derweil beobachte ich hier im Forum mal die Meldungen bezüglich "Geschwindigkeitswarner schaltet nach Fahrzeug aus/ein das Gebimmel wieder ein" - wenn das nicht dauerhaft auf "nur optisch" umzustellen ist installiere ich das Update nicht.


    Würde es ja noch einsehen wenn das Gebimmel nur kommt wenn ich "selbstverschuldet" zu schnell fahre, aber wenn das dann immer bimmelt weil zB auf einem abschüssigen Streckenabschnitt meiner täglichen Fahrt es vergab geht und der ACC dann die Karre einfach 1-2km (laut Tacho - also eigentlich gar nicht) schneller als erlaubt und eingestellt (ich stelle immer auf die aktuelle Begrenzung ein) fahren lässt dann ist sowas einfach nur brutaler abturn.

    Mir wurden die Updates bisher alle am Releasetag angeboten. Habe sie aber nicht immer sofort installiert.

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    Muss man das hinnehmen, oder könnte man daraufhin den Leasingvertrag stornieren?

    Ein Blick in den Vertrag erleichtert die Rechtsfindung. Wie es beim Privatleasing vereinbart ist weiss ich nicht, aber folgendes steht in den Vertragsbedingungen des Leasingvertrages für Gewerbe:


    Bildschirmfoto 2024-02-27 um 19.21.27.jpg

    Wenn das in Deinem Vertrag auch so steht dann kannst Du, basierend auf Deinen Angaben hier im Forum, ALD ab dem 25.4. in Verzug setzen. Danach hat, wenn ich die Rechtsprechung richtig im Kopf habe, der LG noch 14 Tage Zeit die Karre zu liefern. Wenn auch diese Frist verstreicht kannst Du vom Vertrag zurück treten.

    14 Tage nach dem 25.4. wäre genau der 9. Mai welcher im json (auf welches man sich nicht verlassen kann - der kann auch deutlich früher kommen). ABER: auf Grund der Probleme im roten Meer (Stichwort höhere Gewalt) könnte ein Gericht durchaus auch eine längere Frist für angemessen erachten da sich hierdurch der Transport von China nach Deutschland um mehrere (ich meine 2-3) Wochen verzögert. Das war zum Zeitpunkt Deiner Bestellung nicht absehbar.


    O-Zylinder bitte achte darauf nicht in ein Zitat hinein zu schreiben, es ist sonst aufwendig zu unterscheiden was Zitat und was von Dir ist. Zu Deiner Aussage:

    Zitat

    Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube kaum das eine Verzögerung von 8 Wochen ausreicht um einen Leasingvertrag zu stornieren. Das würde schon als direkter Käufer kaum funktionieren, als Leasingnehmer noch weniger. Die angegebenen Liefertermine sind "unverbindlich" und werden ja auch nur als "Wunsch-Übergabetermin" bezeichnet.

    1. siehe oben

    2. wenn man davon ausgehen will das GAR KEINE Lieferfrist vereinbart wurde dann kann der Lieferant normaler Weise schon am Tag nach Vertragsabschluss in Verzug gesetzt werden, bzw. hier (wegen der Vereinbarung im Gewerbe-Leasingvertrag) 6 Wochen nach Vertragsabschluss.