Muss man das hinnehmen, oder könnte man daraufhin den Leasingvertrag stornieren?
Ein Blick in den Vertrag erleichtert die Rechtsfindung. Wie es beim Privatleasing vereinbart ist weiss ich nicht, aber folgendes steht in den Vertragsbedingungen des Leasingvertrages für Gewerbe:
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Wenn das in Deinem Vertrag auch so steht dann kannst Du, basierend auf Deinen Angaben hier im Forum, ALD ab dem 25.4. in Verzug setzen. Danach hat, wenn ich die Rechtsprechung richtig im Kopf habe, der LG noch 14 Tage Zeit die Karre zu liefern. Wenn auch diese Frist verstreicht kannst Du vom Vertrag zurück treten.
14 Tage nach dem 25.4. wäre genau der 9. Mai welcher im json (auf welches man sich nicht verlassen kann - der kann auch deutlich früher kommen). ABER: auf Grund der Probleme im roten Meer (Stichwort höhere Gewalt) könnte ein Gericht durchaus auch eine längere Frist für angemessen erachten da sich hierdurch der Transport von China nach Deutschland um mehrere (ich meine 2-3) Wochen verzögert. Das war zum Zeitpunkt Deiner Bestellung nicht absehbar.
O-Zylinder bitte achte darauf nicht in ein Zitat hinein zu schreiben, es ist sonst aufwendig zu unterscheiden was Zitat und was von Dir ist. Zu Deiner Aussage:
Zitat
Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube kaum das eine Verzögerung von 8 Wochen ausreicht um einen Leasingvertrag zu stornieren. Das würde schon als direkter Käufer kaum funktionieren, als Leasingnehmer noch weniger. Die angegebenen Liefertermine sind "unverbindlich" und werden ja auch nur als "Wunsch-Übergabetermin" bezeichnet.
1. siehe oben
2. wenn man davon ausgehen will das GAR KEINE Lieferfrist vereinbart wurde dann kann der Lieferant normaler Weise schon am Tag nach Vertragsabschluss in Verzug gesetzt werden, bzw. hier (wegen der Vereinbarung im Gewerbe-Leasingvertrag) 6 Wochen nach Vertragsabschluss.