In welcher StVO steht das? Fahrzeugbedienung ist in der StVO ja nicht ausgeschlossen, solange man den Blick dafür nur kurz und bei passender Verkehrslage abwendet.
Zur Rechtsfindung gerne hier nachlesen:
https://www.verkehrsanwaelte.d…ehrend-der-fahrt-erlaubt/
Was Du da machst ist keine Fahrzeugbedienung sondern Fahrzeugkonfiguration, was während der Fahrt vollkommen unnötig ist.
Wie viele andere auch habe ich ne Lesebrille. Kommt aber im Auto beim Fahren halt nicht so gut, jedes mal erst die Lesebrille aufzusetzen um den Ladestand erkennen zu können.
Während dem Auto fahren habe ich meine Fernbrille auf, für den Arbeitsplatz habe ich ein Gleitsichbrille welche speziell auf Bildschirmabstand und Abstand zu abzulesenden Dokumenten eingestellt ist.
Dennoch kann ich mit der Fenbrille mit 3,75 Dioptrin (eher ungünstig fürs Fahrerdisplay im Smart) den SoC ablesen.
Workaround für Dich: wenn ich nicht irre lässt sich das Energiemnu mittel Sprachbefehl aufrufen, da solltest Du dann auf jeden Fall den SoC ablesen können. MIt Sprachbefehl "Hauptmenu" kommt man zurück zur Weltkugel.