Selbstverständlich ist es eine versuchte Nötigung ggf sogar Erpressung wenn Du drohst eine schlechte Bewertung abzugeben wenn der Händler Dir nichts kostenlos dazu gibt !
https://www.lhr-law.de/thema/m…cht/bewertungserpressung/
Noch dazu ist der Händler ja nicht mal verwantwortlich für den Lieferumfang und Du hast mit dem Händler selbst in Sachen des Kaufs überhaupt keine Geschäftsbeziehung, denn den Kaufvertrag machst Du mit Smart !
Kann der Händler diese versuchte Nötigung nachweisen und zeigt es an wird Dir das ein Richter deutlich erklären.
Wenn Du eine Eigentumswohnung kaufst hast Du die wahlweise vorher besichtigt und gekauft wie gesehen oder die Leistungsbeschreibung eines Bauträgers gelesen wo drin steht ob und welche Türen enthalten sind.
Nirgends steht bei Smart dass Fußmatten zum Lieferumfang gehören - also plustere Dich einfach nicht so auf.