Wieso ist der Händler kein ehrbarer Kaufmann wenn er auf Deine versuchte Nötigung/Erpressung nicht eingeht ?
Die Gerichte sehen das jedenfalls auch deutlich anders als Du.
Wieso ist der Händler kein ehrbarer Kaufmann wenn er auf Deine versuchte Nötigung/Erpressung nicht eingeht ?
Die Gerichte sehen das jedenfalls auch deutlich anders als Du.
gibt es nun bei Kunzmann
Sind dort schon 2 oder 3 Wochen gelistet wenn ich es richtig erinnere.
Selbstverständlich ist es eine versuchte Nötigung ggf sogar Erpressung wenn Du drohst eine schlechte Bewertung abzugeben wenn der Händler Dir nichts kostenlos dazu gibt !
https://www.lhr-law.de/thema/m…cht/bewertungserpressung/
Noch dazu ist der Händler ja nicht mal verwantwortlich für den Lieferumfang und Du hast mit dem Händler selbst in Sachen des Kaufs überhaupt keine Geschäftsbeziehung, denn den Kaufvertrag machst Du mit Smart !
Kann der Händler diese versuchte Nötigung nachweisen und zeigt es an wird Dir das ein Richter deutlich erklären.
Wenn Du eine Eigentumswohnung kaufst hast Du die wahlweise vorher besichtigt und gekauft wie gesehen oder die Leistungsbeschreibung eines Bauträgers gelesen wo drin steht ob und welche Türen enthalten sind.
Nirgends steht bei Smart dass Fußmatten zum Lieferumfang gehören - also plustere Dich einfach nicht so auf.
was eine negative Bewertung des Autohauses im Vergleich zu den Aussagen dieser Matten darstellt.
Sowas nennt man dann auch Nötigung und ist strafbewährt.
Im übrigen ist es nicht Sache des Auslieferungsgehilfen (Händler kann man es ja in Bezug auf Smart #1 nicht nennen) Dir etwas zu schenken was Smart nicht im Lieferumfang des Fahrzeugs hat.
Bei solchem Gebaren schwillt mir der Kamm
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Ich habe meinen Verkäufer diesbezüglich jetzt auch mal angeschrieben.
Soderle... ich hatte geschrieben:
Zitatwie ich erfahren habe sind ab Werk keine Fußmatten beim #1 dabei.
Wenn das stimmt dann bei meinem bitte welche aus Eurem Shop reinlegen, die bezahle ich dann.
und habe folgende Antwort erhalten:
ZitatWenn das so sein sollte schenke ich Ihnen welche.
Warten wir mal bis er da ist.
Ich habe meinen Verkäufer diesbezüglich jetzt auch mal angeschrieben.
Bei einem 45 - 50k smart wäre es nur peinlich, wenn man die Fußmatten im Zubehör nachkaufen müsste!
Es gab hier im Forum auch schon einen Bericht (ist ein paar Wochen her) wonach ein Verkäufer gesagt hat dass Smart es sogar verboten haben soll Fußmatten kostenlos dazu zu geben. Rechtlich haltbar wäre das eher nicht, aber das heisst nicht dass sich nicht der ein oder andere Händler daran hält bzw. keine Lust hat die aus eigener Tasche zu bezahlen (was ich durchaus verstehen könnte).
Ich finde die Funktion an sich nicht verkehrt.
Die Funktion, am besten noch in Kombi mit prädiktiver Geschwindigkeitsregelung beim Tempomat/ACC, ist top wenn sie vernünftig funktioniert.
Mein CLA hat das und da funktioniert es zu 95% sehr gut. Da wird dann normalerweise schon so rechtzeitig vor dem Ortsschild die Geschwindigkeit langsam reduziert dass man das Ortsschild mit 52/53 km/h (laut Tacho - was real bei mi 50 km/h sind) passiert. Allerdings habe ich auf meinem täglichen Weg ins Büroauch eine Ortseinfahrt wo offensichtlich in den Kartendaten das Ortsschild ca. 100m zu spät "positioniert" ist. Da komme ich, wenn ich nicht eingreife, mit ca. 72 km/h am Ortsschild an, es wird erkannt und dann schnell die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert.
Das mit den Ortsschildern funktioniert ansonsten eigentlich immer zuverlässig beim CLA, aber dass die Schildererkennung auch mal auf der AB ein Schild zB auf einer parallel zur Autobahn verlaufenden Land-/Bundesstraße erkennt und fälschlicher Weise darauf reagiert habe ich auch ab und zu - damit muss man leben.
Ich hoffe Smart bekommt das im Rahmen von Softwareupdates noch besser hin als jetzt.
Andererseits ist es ohne prädiktive Geschwindigkeitsregulierung (hat der Smart wohl nicht) in Sachen Ortsschilder ohnehin egal oder will igendwer hier allen ernstes mit den 70 oder 100 von der Landstraße kommend am Ortsschild ankommen und erst dann abgebremst werden ?