Beiträge von crazyblack

    Ich suche mir maximal die erste Ladesäule auf einer längeren Fahrt raus. Die nächste suche ich dann während dem Laden an der ersten Säule. Mir persönlich reicht das. Hat aber auch damit zu tun, dass ich noch eine alte Flatrate habe und nur Säulen aus der App ansteuere. EnBW und Ionity sind leider seit Mai rausgefallen.

    Ich fahre nur Langstrecke mit dem Smart und bin Laternenparker. Zu Hause kenne ich meine AC-Säulen mit Flatrate und unterwegs lade ich nur noch CCS. Ganz, ganz selten AC über Nacht.


    Ladeplanung brauche ich persönlich keine. Habe ich in keinem meiner BEVs bisher genutzt. Entweder es gibt/gab sie nicht oder ich nutze sie nicht. Finde das Thema heutzutage auch überbewertet. Finde nicht, dass die noch zwingend notwendig ist. So wie vor ein paar Jahren.

    Also bei mir kam nach dem heutigen Download und anschließender Installation der Fehlerhinweis, dass es verzögert ist und wegen fehlender Systemvoraussetzungen nicht installiert wurde. Ich soll auf den nächsten Hinweis warten oder mich an smart wenden.

    Hatte leider das Handy nicht mit, um ein Foto zu machen.

    :cursing:

    Bei mir kam die gleiche Meldung. Alle Updates davor liefen problemlos durch.

    ich hatte mit dem bashing nicht speziell hier das Forum im Blick, sondern eher die allgemeine Berichterstattung oder YouTube Videos etc. Der große Fehler, der meiner Meinung nach gemacht wird, ist, dass das UI mit Software im Gesamten gleichgesetzt wird. Software im Fahrzeug ist aber viel mehr, als eine ruckelige Karte beim Ändern des Maßstabs. Matrix-Licht, prädiktiver ACC, Regensensor, etc. All das ist eben auch Software. Da ist Volkswagen sehr gut. Ich störe mich zum Beispiel an diesen typischen Videos, in denen die Karte hin- und her gewischt wird und dann, beim leichtesten Ruckeln, gesagt wird, die können keine Software. Die haben vielleicht am Prozessor gespart, ok. Aber das als Qualitätsmerkmal für Software zu nehmen, ist mir zu wenig. ich fahre lieber einen ID.3 mit Software 3.0, der ein ruckeliges Interface hat, als einen Tesla M3 oder MY, der katastrophale Assistenzsysteme hat, Phantombremsungen, nerviges Gebimmel, Trockenwischen, schlechte Klimasteuerung etc. Alles Dinge, die ich eher nicht haben will. Das ist auch alles Software. Aber in der allgemeinen Betrachtung gilt dieser Hersteller als führend in der Fahrzeug-Software. Das leuchtet mir nicht ein.

    Wenn also zB Smart per Mail sagt: yo wir machen die Rückabwicklung und sich dann vor Vollzug umentscheidet musst Du Dich vor Gericht streiten um das ganze durchzusetzen.

    Ich weiß nicht, wie viele Rückabwicklungen von Fahrzeug-Kaufverträgen nach §383 BGB du bereits selbst durchgeführt hast. Ich persönlich habe 3, ohne den Smart und mehrere Prozesse zur Mängelbeseitigung durchgeführt. Kundenprozesse zu einer Rückabwicklung, die automatisch auch unsere Vertragsstellung betrafen, haben wir bestimmt hunderte erlebt. Natürlich ist ein Anerkenntnis eines Rücktritts kein vollstreckbarer Titel. Es macht aber einen erheblichen Unterschied, ob ich einen bereits anerkannten Rücktritt durchsetzen muss oder erstmal die Mängel klären lasse und ob diese einen Rücktritt überhaupt rechtfertigen. Ein Schreiben von Smart ist in diesem Sinne auch kein "Geschreibsel".

    Trotzdem stimmt natürlich, vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand. ;) :D

    Wir haben seit April 22 einen Enyaq mit Software 3.0. Der macht genau das, was er soll. Hat Top-Assistenzsysteme, ein extrem gutes Matrix-Licht und andere Vorzüge. Das alles ist Software und funktioniert bestens. Ich würde den jederzeit mit diesem Softwarestand wieder kaufen.

    Ich kann dieses ständige Bashing der VW-Software absolut nicht nachvollziehen. Software ist mehr, als nur ein UI.

    Eigentlich sollte meine LE nicht zurück. Ich habe durch den erklärten Rücktritt eigentlich nur Druck aufbauen wollen und dachte, man setzt sich mit mir in Verbindung.

    Den Richter interessiert eine Formulierung extrem. Wenn Smart nicht eindeutig den Rücktritt anerkannt hat, musst du diesen vor Gericht durchsetzen. Da kann es eben auch anders ausgehen. Habe schon viele solcher Prozesse verfolgen dürfen. Was sind da schon Kunden siegessicher in die Schlacht gezogen und kamen geschlagen zurück.

    In meinem Schreiben steht, dass man den Rücktritt bedauert, diesen annimmt und nun die nächsten Schritte zur Rückabwicklung einleitet. Auch steht drin, dass man mich über meinen Smart Account informiert, sobald die Rückzahlung des Kaufpreises unterwegs ist.

    Schade für mich, denn eigentlich war ich sehr zufrieden mit dem Auto. Mit Smart und der Bearbeitung der Mängel, wie mehrfach ausgeführt, leider nicht.

    Bei diesem Wortlaut macht eine Verzögerung doch keinen Sinnm da du damitr vor Gericht auf jeden Fall verlieren wirst.

    Das halte ich für eine gewagte Aussage. Die Ankündigung eines Angebots zur Rückabwicklung ist keine Zustimmung zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages nach §323 BGB. Das kann auch ein unglücklich formuliertes Schreiben für ein Rückkauf-Angebot sein. Strenggenommen benötigt es für die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach §323 kein Angebot.

    Meine Mail von Smart ist anders formuliert 😉