Genauso habe ich es auch irgendwo gelesen (Stelle finde ich nicht wieder). Danach kann sogar eine Probefahrt mit dem smart #1 als Verkaufsmaßnahme gewertet werden, wenn die Probefahrt vor der Bestellung erfolgt.
Dann soll das Fernabsatzgesetz angeblich auch nicht mehr gelten, da ja eine Verkaufsmaßnahme seitens des Autohauses vorher geschehen ist.
Das kann natürlich keiner nachweisen, wenn man nach der Probefahrt selber online bestellt.