Auch das ändert nichts. Es gibt zig unterschiedliche Typgenehmigungen für das erste Modell, weil bei jeder -auch nur minimalen Änderung- eine neue Typgenehmigung erforderlich ist. Erst Typgenehmigungen ab 07.07.2024 brauchen die Ausnahmenehmigung nicht mehr, da EU Regelung konform. Auch für das Modell 2025 gibt es verschiedene Typgenehmigungen.
So sehe ich das auch. Vielen Dank für die für mich sehr aufschlußreiche Diskussion. Ich habe bei meinen Unterlagen außer zwei absolut identischer COC Papiere leider keine solche Ausnahmegenehmigung; muss ich aber vielleicht auch gar nicht haben, da ich davon ausgehe, das dies bei der Erstzulassung im Januar 2025 wohl geprüft worden ist.
Ich denke, der Wagen stand schon länger beim Händler auf Halde und da jetzt der Fristablauf (6.7.25) näher kam, wurde er kurzfristig vom Autohaus zugelassen.
Das erklärt auch, warum der Wagen schon 6 Monate danach auf einen neuen Käufer zugelassen werden konnte und nicht, wie sonst eigentlich üblich, nach einem Jahr (Sperrfrist) von Mitarbeitern abgegeben werden konnte.