Du hast recht, mein Fehler
Beiträge von DocMichael
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ja, kleinere Abplatzer auf der Windschutzscheibe, keine Steinschläge waren als gebrauchsüblich anerkannt
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Hallo, ich habe meinen #1 heute bei MB zurückgegeben. Dort wurde er auch durch den TÜV begutachtet und bewertet, auch wenn ALD meint, sie müssten dies in Hamburg machen. Der einzig auffällige Punkt waren Dellen in der A- Säulenverkleidung. ist mir nie aufgefallen. Vielleicht Steinschläge? Ca 450 € für den Tausch der Blenden. Da ich noch über 600 € Minderkilometervergütung erhalten werden, sollte sich dies aufrechnen. Bin mal gespannt, wie das jetzt weitergeht.
Grüße
Michael
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genauso werde ich es machen. Ich finde es seltsam, dass ALD entgegern den eigenen Vertragsbedingungen dem MB Händler mitteilt, dass das Gutachten vor Ort nicht relevant sei..
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Das ist der Punkt. Es ist bei mir Privatleasing, also Rückgabeort ist der MB Händler/Smartagent. Jetzt hat aber ALD meinen Smartagent informiert, dass dies vor Ort für ALD keine Relevanz hätte.
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Hallo, hat jemand schon konkrete Erfahrungen mit ALD bezüglich Fahrzeugrückgabe. Wie bereits schon mal geschrieben lautet der Absatz im Vertrag
XIX. Rückgabe des Fahrzeugs und Schlussabrechnung
1. Der LN hat das Fahrzeug einschließlich Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung
Teil I, sämtlicher Fahrzeugunterlagen, inklusive EWGÜbereinstimmungsbescheinigung
(COC-Papier) und aller Schlüssel
am letzten Tag der vereinbarten Leasinglaufzeit an dem mit dem LG
abgestimmten Ort (der „Rückgabeort“) an den LG bzw. an einen vom
LG entsprechend beauftragten Dritten zurückzugeben. Das Fahrzeug
muss bei der Rückgabe noch angemeldet sein. Die Abholung des Fahrzeugs
am Rückgabeort obliegt dem LG. Entsprechendes gilt bei einer
vorzeitigen Beendigung dieses Leasingvertrags. Bei der Rückgabe
selbst erfolgt zunächst eine Sichtprüfung, die ebenso wie die Rückgabe
von den Parteien in einem Übergabeprotokoll festgehalten wird.
2. Im Weiteren wird der LG das Fahrzeug am Rückgabeort einer gesonderten
eingehenden nach den Kriterien der fairen Fahrzeugbewertung
erfolgenden Begutachtung durch einen unabhängiges Sachverständigen
unterziehen und bewerten lassen.
3. Nutzt der LN das Fahrzeug nach Beendigung des Leasingvertrags weiter,
so führt dieses nicht zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses.
Rückgabeort ist für mich der MB Händler bei dem auch ausgeliefert wurde. Jetzt höre ich von dort, dass das Gutachten vor Ort für ALD keine Relevanz hat und ALD nach Abholung ein Gutachten erstellen wird. Da schrillen bei mir nach den bisherigen Erfahrungen mit ALD und entsprechenden Bewertungen im Internet schon wieder alle Alarmglocken
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Kann ich so bestätigen, null Resonanz beim Verkaufsversuch für meinen Leasingvertrag, selbst nachdem ich die Leasingrate auf 200 € reduziert hatte durch Anteil meinerseits
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Gleiches Verhalten von Smart bei mir auch. Allerdings sind wir schon vor Gericht. Komplettes negieren von Mängeln. Fahrzeug sei in einem Zustand, der dem Stand der Technik entspricht. Die Hauptaufgabe der Anwälte von Smart ist, die Verfahren so lange wie möglich hinaus zu ziehen. Klageandrohungen lassen die völlig kalt. Bei uns zahlt es keine Rechtschutzversicherung. Trotzdem bin ich eigentlich bereit, dass Gutachten zu zahlen.
Leider ist genau dies die Masche von Smart. Ich wünsche Dir viel Erfolg und gute Nerven. Meiner geht Ende des Monats zurück. Auch wenn ich die verbleibenden Leasingraten ohnehin zahlen muss, aber ich möchte mit der ganzen Firma nichts mehr zu tun haben. Ich hatte in meinen 45 Jahren als Autokäufer zwei Rückabwicklungen (1 x Renault, 1 x MB), die völlig problemlos waren. Ich würde dir raten, einen Verbraucherschutz bzw das KBA miteinzubeziehen, da es definitiv Fahrzeuge gibt, die die EU Norm der VZE nicht erfüllen
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Kann ich gerne kurz machen. Ich habe über meinen Anwalt aufgrund der nicht abstellbaren Mängel eine Rückabwicklung beantragt. Die Smartanwälte haben jeglichen Fehler beim Auto negiert (trotz der Belege der Werkstattbesuche, diverser Fotos der falsch angezeigten Geschwindigkeiten). Dies wäre Stand der Technik und die VZE ist eine Komfortfunktion. Selbst der Hinweis auf eine Klage wurde ignoriert, da der Rechtsweg ja offenstünde und ich ein Beweisfeststellungsverfahren anstrengen könnte. Ich habe mich dann aufgrund der damit verbundenen Kosten (auch wenn der Rechtsschutz dies zahlt), Zeit und Nerven gegen eine Klage entschieden, da das Verfahren wahrscheinlich länger als die restliche Leasinglaufzeit wäre. Eine Klage hätte ich nur bei einem gekauften Fahrzeug eingereicht. So ein Verhalten kenne ich bei MB nicht und es ist eigentlich ein Trauerspiel, dass ein Unternehmen mit diesem Geschäftsgebaren in MB Autohäusern verkaufen darf.
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Das Schlimmste daran ist, dass Smart alle Mängel negiert, das Auto ordnungsgemäß funktioniert und solle dies nicht der Fall sein, ist es ja nur eine Komfortfunktion und berechtigt nicht zur Wandlung, egal ob Du mit oder ohne Anwalt kommst. Deshalb einmal Smart und nie mehr Smart, da keinerlei Kundenorientierung. Anhand der 140 Seiten langen Diskussion sieht man ja, wie groß die Streuung ist und es durchaus Fahrzeuge gibt bei denen dies ein permanenter, trotz wiederholter Werkstattbesuche nicht abstellbarer Mangel ist