das man nur mit 5 km/h fahren darf ?
Viel Toleranz hast du da nicht...
Quelle: 123recht.de
Urteile:
ZitatDas Zeichen verlangt vom Fahrzeugführer jedenfalls tagsüber so zu fahren, dass er plötzlich auftauchende Kinder nicht gefährdet. Eine Schrecksekunde wird bei Vorhandensein des Warnzeichens nicht zugebilligt (BGH VRS 33,350)
Sind in einer Tempo-30 Zone zusätzlich Warnzeichen "Kinder" oder Schulweg" angebracht, muss die Geschwindigkeit deutlich unter 30 km/h bleiben. Besonders bei schmalen Straßen und bei relevanten Uhrzeiten ist verstärkt mit Kindern zu rechnen (OLG Düsseldorf 1 U 213/99 ). <hr size=1 noshade>