das Verhalten was der #3 zeigt ist leider das Verhalten was alle seit 2022 auf den Markt gekommenen Fahrzeuge und ab Juli alle erstmals neu zugelassenen Fahrzeuge haben müssten.
Zum Verständnis: das gilt dann also seit 2022 für jedes „neue Modell“ und ab Juli 2024 für jedes neue Auto das erstmals zugelassen wird? Wenn die fiktive Wunder GmbH 2022 das neue Wunderauto 3000 homologisieren lässt, um dafür die Typzulassung zu erhalten, dann muss es das können. Sollte die Wunder GmbH ab Juli 2024 noch das Vorgänger-Modell Wunderauto 2000 verkaufen, dann gilt das auch für dieses da es ja dann erstmals zugelassen wird. Soweit richtig verstanden?
Weil sie die Vorschrift nicht erfüllt haben. […] Du kannst sie dir gerne durchlesen, dann wirst du feststellen, dass Smart einfach keine andere Wahl hat.
Jetzt will ich mich nicht blöder stellen als ich tatsächlich bin: unsere Smarts erhielten nach 2022 ihre Typgenehmigung und müssten die Vorschrift demnach erfüllen, um überhaupt „in Verkehr gebracht“ (nie passte es besser) werden zu dürfen? Dann gibt es doch nur 2 Möglichkeiten: entweder alle #-Fahrer führen aktuell ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug oder die Funktionalität war seinerzeit zur Erteilung der Typgenehmigung hinreichend erfüllt. Bei letzterem gäbe es zumindest keine Notwendigkeit nachträglich etwas an der Funktionalität zu ändern. Der Juli 2024 dürfte für uns sowie für alle #1 und #3 damit überhaupt gar keine Auswirkungen haben. Wo ist mein Denkfehler?