Hm, also ich weiß nicht Recht, bin auch kein Anwalt. Und auch wenn ich es euch natürlich wünschen würde, zu dem Geld zu kommen: es ist eine Pressemitteilung. Welchen verbindlichen Charakter hat diese? Ich meine: prinzipiell keinen. Wenn man natürlich seine Kaufentscheidung von einer beworbenen Funktion bzw. von einem beworbenen Rabatt abhängig gemacht hat, dann kann man sicherlich Ansprüche geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich daran nicht gehalten wird. Die Sache ist nur die: zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wurde das so nicht beworben bzw. musste man als Käufer bei einem prognostizierten Lieferdatum in 2024 davon ausgehen, dass man nur die 3000 Euro bekommt. Ich denke das ist nicht ganz unerheblich und fürchte das Smart da Recht bekommen dürfte.
Oder formulieren wir es mal anderes: wenn das Auto zum veranschlagten Termin geliefert worden wäre, hättet ihr nichts/weniger bekommen. Und jetzt wollt ihr Smart noch Geld dafür „abknöpfen“, dass ihr das Auto doch schon eher bekommen konntet? Darauf läufts doch hinaus, oder?