... kein Carplay und auch kein Android Auto. Zumindest laut meinem Verkäufer wohl doch nicht vorgesehen...
oha, will man sich die Lizenz doch sparen ?!?
oder gibt es evtl. gegenteiliges von den ausgelieferten Fahrzeugen zu berichten ?
... kein Carplay und auch kein Android Auto. Zumindest laut meinem Verkäufer wohl doch nicht vorgesehen...
oha, will man sich die Lizenz doch sparen ?!?
oder gibt es evtl. gegenteiliges von den ausgelieferten Fahrzeugen zu berichten ?
Und wenn man das nicht hat ? Welche Lösung dann, bleibt nur beim Händler vor Ort verweilen ?
Der Niro EV meiner Eltern wurde im Januar tatsächlich ohne Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten übergeben. ....
Dem Händler war das auch ziemlich egal das da nix dabei war. Hat uns dann angeboten das Zubehör bei ihm zu kaufen (ganz sicher nicht)
oha, es kann ja mal passieren, dass es bei übergabe vergessen wurde ("menschlich"). wie ich zuletzt mit der feinstaub-plakette erwähnte aber die folgende reaktion sollte eine andere sein, im kunden/service-bereich bleibt sowas entsprechend, wie von dir vorgetragen mit weitaus größerem negativ-potential hängen !
Ich habe noch nie ein Auto ohne Verbandskasten übergeben bekommen, sei es Opel, VW, Mercedes, Seat, Skoda oder zuletzt Tesla. Trotzdem darf man doch wohl mal fragen, oder?
Klar "darf man", ich wollte es nur zu verstanden wissen: Die Verantwortung hat man selbst.
Gewohnt dabei, kenne ich eigentlich auch nur, da sammeln sich über Jahre sogar Kästen weise an, bevor sie ablaufen...;)
Einen Link zu einer juristischen Bewertung hatte ich ja schon geliefert ...
also wenn ich das dort lese,
Zitat....die in einem Bewertungssystem der Handlungsplattformen (wie Amazon, eBay) oder in speziellen Bewertungsplattformen (wie Jameda) vorgenommen werden.
dann ging das wohl aneinander vorbei.
Ich meinte damit, wenn man dann hier im Forum seine Situation schildert/bewertet. Oder eben auf deren Händler-Seite angibt:
"Das/ihr Autohaus ist in den und den Punkten ok aber ich finde es (meine Meinung) nicht gut, dass sie im Gegensatz zu anderen Autohäusern keine Fussmatten beifügen.
Der Service am Kunden ist anderswo besser, zuvorkommender,..."
Das muss man doch straffrei kommunizieren dürfen ?
Bei Amazon eine schlechte Bewertung abgeben, weil etwas fehlt, das nicht beworben wurde, das mag so im absoluten und in dieser Form falsch sein.
Da fehlt dann wohl die Differenzierung (müsste dann eine Sparte sein: Bietet Extra-Service an und sich dort Urteile, Sternchen sammeln, etc.).
Geschweige es einzufordern, sonst...
Wie schauts denn mit einem Verbandskasten aus? Ohne darf man ja eigentlich nicht vom Hof fahren.
wenn er dabei ist, schön. ansonsten hat man halt auch eigenverantwortung ihn just dann nachzukaufen oder mitzubringen.
genauso wie man das auto mit sommerreifen erwirbt. das ganze jahr über ab werk so. und dann selbst dafür sorgen muss, wie man den verschneiten hof verlassen will.
Es geht hier nicht um das Bewerten an sich sondern darum dass man sich versucht durch die Drohung mit einer schlechten Bewertung eine Leistung zur erpressen... ...
Dieses "Drohen", ist ja nicht mit dem Messer, bzw. einer strafbaren Handlung zwingend gleich zu setzen - da steigerst du dich just in diese eine Variante herein !
Denn ich kann doch mündlich, schriftlich, elektronisch mich dazu äußern, bzw. dieses Vorhaben auch soweit, "Wink mit dem Zaunpfahl" ankündigen: Mir missfällt, das beim Neuwagenkauf in ihrem Autohaus keine Fussmatten dabei sind, ich bin von ihrem Autohaus enttäuscht, anderes gewohnt.