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1. nicht lange genug vor Ort gewartet
2. nicht bei mir geklingelt obwohl ihm die Nachbarin sagte wo er sich hinwenden muss
3. Die um 2 Ziffern nach der Vorwahl verkürzte Rufnummer des Disponenten
Da reicht es meines Erachtens dann auch nicht mehr das er es der Polizei gemeldet hat - ich vermute ...
mhmm...
- wie lange hätte er denn warten müssen?
- letztlich hat er es doch wohl im umfeld vor ort (direkt) versucht - bei der nachbarin gelandet: wäre freilich interessant, wieso dann nicht weiter zu dir...
- da hat sich der Fahrer womöglich in Aufregung um die Nummer des Disponenten, die ihm vielleicht auch nicht so geläufig ist, vertan.
wenn er dazu aber doch gerade noch um die Polizei ergänzt, ist das doch genau richtig - wie ich vermute.
naja. schadensregulierung läuft ja dann.