Es gibt in der EU-Vorschrift Anforderungen an die VZE, die ab 01.07.24 erfüllt werden müssen (Neuzulassungen):
Die Verordnung (EU) 2021/1958 sieht vor, dass die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung auf mindestens 90 Prozent einer Gesamtteststrecke und mindestens 80 Prozent auf jeder der drei Straßenarten (innerorts, außerorts und Autobahnen) erkannt wird.
Wenn diese Erkennungsrate nicht erreicht wird verliert das Fahrzeug seine Typzulassung. Bei Erstzulassungen vor dem 01.07.24 greift diese Vorgabe noch nicht, aber es macht ja überhaupt keinen Sinn heute noch Autos zu produzieren die ab 01.07. nicht mehr neu zugelassen werden dürfen. Wenn also Eurer Fahrzeug in der Erkennungsleistung schlechter liegt würde ich es reklamieren, muss natürlich reproduzierbar sein.