Beiträge von Exit

    Was steht denn in deiner Auftragsbestätigung? Das sind die dir zugesicherten Eigenschaften. Nicht das, was auf der Website steht. Der eBay Fall ist rechtlich anders zu bewerten. Du gibst ein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages bei Smart ab, dass diese mit der Auftragsbestätigung annehmen. Bei eBay gibt der Verkäufer dieses Angebot ab, welches du annimmst. Da liegt der entscheidende Unterschied.


    Einfach in den AGB Punkt IV Abs. 1 und Punkt V Abs. 1 lesen.


    Einfach in den AGB's lesen ist es eben nicht und schon gar nicht einfach ;)


    II. Definitionen

    18. "Zusatzprodukte" sind alle Waren, die zur Verwendung mit oder für die von smart verkauften Fahrzeugen bestimmt sind und von smart oder Marketplace-Verkäufern über den smart Store verkauft werden, wie Extras (z.B. Wallboxen) und Zubehör, das für oder in Verbindung mit einem von smart verkauften Fahrzeug verwendet werden kann.


    IV Abs. 1

    1. Die Präsentation von Fahrzeugen und Zusatzprodukten von smart im smart Store stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an Sie, ein Angebot zum Kauf eines Fahrzeugs oder Zusatzprodukts abzugeben (invitatio ad offerendum).


    - > OK Angebot abgegeben auf was denn wenn es nicht die Angebotsseite ist ? Zusatzprodukte sind z.B. AHK oder ähnliches hier ist keine Rede von Ausstattung. Mir wird hier was suggeriert was es dann wohl doch nicht gibt. Sowas könnte man als Stichpunkt irreführende Werbung bezeichnen (§ 5 UWG).



    Punkt V Abs. 1

    Wenn Sie sich für den Kauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, senden Wir Ihnen zunächst eine automatische Bestellzusammenfassung für Ihr Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte, unabhängig davon, ob Sie ein Verbraucher oder ein KMU sind. Diese Zusammenfassung stellt keine rechtsverbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Die Bestellung wird erst durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail angenommen, mit der ein verbindlicher Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte geschlossen wird. Wenn Sie sich für den Kauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, wird der Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte nach Abschluss von Uns gespeichert und ist über Ihren smart Account zugänglich. Die Auftragsbestätigung enthält eine Zusammenfassung des Kaufvertrags mit smart und diese AGB.

    Hallo @All


    mein erster Beitrag hier. Ich habe einen Premium bestellt und bin fest der Meinung inkl. Dokumentation mit Lenkradheizung (ohne Fußnoten oder Sternchen) ! Ich habe eine Bestätigung von Smart, dass im #1 Premium eine Lenkradheizung verfügbar ist. Zum Zeitpunkt meiner Bestellung habe ich alle Angaben zur Ausstattung dokumentiert und vor allem die Lenkradheizung, da ich kein Auto mehr ohne möchte !

    Ich haben auf der Homepage geschaut und die Lenkradheizung ist nun leider verschwunden. (Bild mit Lenkradheizung zum Zeitpunkt meiner Bestellung)

    SitzheizungPremium.png


    Wenn ich somit einen Premium bekomme ohne Lenkradheizung (egal ob beim Händler oder Online gekauft) ist es ein Grund für einen Rücktritt vom Vertrag bzw. kann man auf die Erfüllung bestehen. Bei einem Gebrauchtwagen ( LG Bielefeld, 31.10.2007 - 21 S 170/07) war es z.B. ein erheblicher Mangel *korrigiere Sitzheizung. Wenn es per Upgrade vorhanden sein sollte würde ich auf die Kostenfreiheit bestehen, da es in der Ausstattung mit gelistet worden ist, die mich schließlich zum Kauf verleitet hat und sich auch vom Pro+ unterschieden hat. Es einfach zu entfernen und den Kunden bis dahin etwas nicht zu liefern ist rechtlich sicher nicht sauber und ich glaube kaum, dass eine Firma die zu 50% Mercedes gehört Interesse daran hat so ein Geschäftsgebaren hinzulegen?


    Das dürfte somit für Brabus und Premium gelten ?

    Grüße