Beiträge von Andimp3

    Sie haben über den Autohändler bestellt, daher können wir die Bestellung nicht stornieren. Das Fahrzeug sollte etwa Mitte August geliefert werden.


    Bitte wenden Sie sich an Ihren Autohändler für weitere Fragen.

    1. Du willst nicht stornieren sondern Widerrufen.

    2. Es gibt hier KEINEN Händler eine Händler kauft ein und verkauft weiter und ist dann Ansprechpartner des Käufers welcher bei IHM gekauft hat. Du hast aber nicht beim Händler gekauft sondern bei der smart Europe GmbH in Leinfelden Echterdingen und warst wohl nicht vor Ort. Genausowenig ist der Agent eine Niederlassung von smart und die handelnde Person vor Ort nicht einmal bei smart angestellt.


    Danach kann sogar eine Probefahrt mit dem smart #1 als Verkaufsmaßnahme gewertet werden, wenn die Probefahrt vor der Bestellung erfolgt.

    Die Probefahrt wäre nur dann relevant wenn genau das Fahrzeug (VIN !) gekauft würde welches man zur Probe gefahren ist. Das ist ja genau das worum es beim Fernabsatz geht - es wird der Nachteil des Kunden ausgeglichen der dadurch entsteht dass er die Ware welche er erhält (nicht eine Baugleiche) nicht vor Abschluss des Kaufvertrages in Augenschein nehmen kann.


    Smart kann sich hier auch nicht damit heraus reden dass bei Herstellung nach Individualbestellung der Widerruf ausgeschlossen ist, denn die Fahrzeuge sind ja bei smart schon produziert wenn sie zum Verkauf angeboten werden.

    Dazu sollte es aber ein wirklich ebener Streckenabschnitt sein - findet man selten.


    Die 162 Wh sind erprobt - maßgebliche Abweichungen sieht man wenn man eine längere Strecke mit Topografie-Ausgleich (gleiche Strecke hin und zurück) in seiner üblichen Fahrweise fährt - kann man dann umrechnen.


    Für meine Erstermittlung war ich mit dem Premium 550km mit Topografie-Ausgleich unterwegs und habe ABRP direkt vor Abfahrt mit aktuellen Verkehrsdaten (Abo für nen 5er im Monat) rechnen lassen.


    Vielleicht kann SpanierOWL mal berichten wie er damit klar kam.

    wie schauts denn aus wenn nicht online sondern beim Händler vor Ort gekauft wurde ?

    Du hast nicht beim Händler vor Ort gekauft sondern lediglich dessen Computer (mit Unterstützung des Agenten) benutzt. Somit gelten, wenn Du als Privatperson gekauft hast für Dich die Regularien des Fernabsatzes.


    Rechtlich gesehen ändert sich nur der Sachverhalt, dass es kein Fernabsatzgeschäft ist.

    Das sehen unsere Hausjuristen anders und ich meine mich zu erinnern das es hier auch schon mindestens einen Fall gab wo die Bestellung beim Agenten gemacht und der Widerruf von Smart anstandslos akzetiert wurde.


    Es wäre lediglich dann kein Fernabsatz wenn die Karre welche gekauft wird (also nicht eine Baugleiche mit anderer VIN) bei Vertragsschabschluss schon beim Händler steht und in Augenschein genommen werden konnte.

    Wie schnell Du üblicherweise fährst ist für diesen Wert unerheblich da dass der Wert ist der bei 110 km/h verbraucht werden sollte.


    Wichtig ist dass Du bei der Planung einer Route unter "Maximalgeschwindigkeit" das einträgst was Du fährst wenn keine Beschränkung vorhanden und die AB frei ist. Geschwindigkeitsbegrenzungen und vieles andere was den Verbrauch beeinflusst wird von ABRP mit einberechnet.

    Ich habe meinen Verbrauch einer Langestreckenfahrt von 550km mit Zielgeschwindigkeit 130 mit dem von ABRP auf Basis der Standardeinstellung von 202 Wh/km vorhergesagten Verbrauch abgeglichen und dann mit der ultrageheimen Methode des mathematischen Dreisatzes die 162 Wh errechnet. Die folgenden Fahrten haben den errechneten Wert bestätigt.


    Je nach persönlicher Fahrweise kann der Wert natürlich nach oben oder unten abweichen, für meine Fahrweise (gleichmäßig, weit vorausschauend und somit relativ wenige Phasen von Beschleunigung und Abbremsung) passt dieser Wert.