Och kommm schon - ne Gewinnspanne von >500% muss schon sein ![]()
Beiträge von Andimp3
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Ich tippe nach wie vor auf dieKombination von Homologations- und Zulassungsdatum.
Bei Fahrzeugen mit Zulassungsdatum ab 4.7.24 (wenn ich das jetzt auf den Tag genau richtig im Kopf habe - auf jeden Fall Juli 2024) muss JEDES neu zugelassene Fahrzeug der nun generell geltenden Richtlinie entsprechen.
Der #3 wurde später homologiert und musste der neuen Richtlinie auch bei Zulassung vor diesem Datum schon entsprechen.
Tante Edit sagt: Schmarti war nen Tick schneller

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Leider lohnt sich das nicht bei diesem Streitwert zu klagen.
Wo liegt das Problem ? Bei dem Streitwert geht es nicht über das Amtsgericht hinaus und da kann man sich selbst vertreten.
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Der neue CLA-BEV wurde ja wieder verschoben und soll nun erst 2025 kommen.
Das wird ein sehr spannendes Fahrzeug - von der Form her genau mein Ding (Coupé halt) und mit 800V-Technik auch ladetechnisch sicher on top.
Aber ich befürchte der Preis bzw. die Leasingrate wird mir dann doch zu hoch sein.
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Ist wohl noch zu früh für Fuchsi

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Das mit dem EQE ist aber schon Jammern auf hohem Niveau.... für Lau würde ich den gerne für ne Zeit fahren

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Meiner Beobachtung nach bis:
- Entriegeln des Fahrzeugs oder
- Ablauf von 30 Minuten oder
- Beenden der Vorklimatisierung per App oder
- Erreichen eines zu niedrigen SoC
Bei erreichen der Temperatur wird diese gehalten bis einer der vorgenannten Punkte eintritt.
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Ich habe die Auszahlung von Antrag April 2023 noch nicht einmal.
Das hätte ich schon längst das ganze gerichtsanhängig gemacht.
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Wir haben damals am 20.02. die Bestellung über den Händler aufgegeben. Bei Smart ist die Bestellung am 09.04. eingegangen.
Nach meinem Dafürhalten ist das schlichtweg so nicht möglich weil die Bestellung wenn Du sie beim Händler machst doch auch direkt übers Internet getätigt wird. Somit ist die Bestellung sofort im System von Smart.
Ich würde daher eher vermuten dass Deine Bestellung vom Februar (der ja bei Bestellung schon ein Fahrzeug mit seiner VIN zugeordnet ist) aus irgendeinem Grund (vielleicht ein größerer Schaden am Fahrzeug) intern storniert und durch eine neue ersetzt (also auf ein anderes Fahrzeug gewechselt) wurde.verantwortlich für die Bestellverzögerung ist doch der Händler vom 20.02.
Nö, wenn Du nen Smart #1/#3 bestellst dann bestellst Du immer direkt bei Smart - vollkommen Wurst ob Du das nun zu Hause im Schlafanzug vorm PC, in Bagdad auf dem Fischmarkt mit dem Handy oder beim Smart-Agent im Glaspalast machst.
Die Bestellung ist ab da sofort im System von Smart und dieser ist schon ein Fahrzeug mit VIN zugeordnet. Bis zur Anlieferung beim Händler hat dieser auf den Verlauf der Lieferung absolut keinen Einfluss und ist auch nicht der Vertragspartner des Bestellers.
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Es wurde aber nicht vorgeschrieben, dass es zu ~ 80 % einen Fehlalarm gibt
So isses... ich denke nicht dass das so Verordnungskonform ist.
Aber auch das wird nicht dazu führen, dass Smart die Option nur optisch dauerhaft speichert.
Goldbacher fährt einen #1 welcher vor dem 7.7.2024 zugelassen wurde. Somit ist das Gebimmel bzw. überhaupt die Warnung in Sachen (vermeintlicher) Geschwindigkeitsübertretung meiner Erinnerung nach noch keine Pflicht. Bin mir aber gerade nicht 100% sicher.
Meiner jedenfalls merkt sich das ausschalten der Bimmen nach wie vor auch wenn er, wie schon bei 1.3.2, das im Menu so nicht anzeigt.