Mal eine Frage, schon mal einen Blick in die AGB‘s geworfen?
Thema Voucher
1. Durch den Kauf eines Vorbestellungs-Voucher erhalten Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug früher zu bestellen als Kunden, die keinen Vorbestellungs-Voucher haben (der "Vorbestellungs-Voucher"). Der Vorbestellungs-Voucher stellt keinen Kaufvertrag über ein Fahrzeug dar. Der Vorbestellungs-Voucher stellt auch keine Anzahlung für einen späteren Fahrzeugkauf oder irgendeine Form von Vorvertrag in Bezug auf einen späteren Fahrzeugkauf dar.
2. Der Kauf eines Vorbestellungs-Vouchers garantiert weder die Möglichkeit eines späteren Fahrzeugkaufs noch einen bestimmten Preis für ein Fahrzeug oder einen bestimmten Liefertermin. Die in der Vorbestellungskampagne genannten Fahrzeugspezifikationen oder Angaben zu Preis und Liefertermin sind unverbindlich und können sich ändern. Die Entwicklung des jeweiligen vorbestellten Fahrzeugs ist möglicherweise noch nicht abgeschlossen und die genaue Leistung des Fahrzeugs (einschließlich des Emissionsverhaltens) kann daher zum Zeitpunkt des Kaufs des Vorbestellungs-Vouchers nicht abschließend angegeben werden.
Thema Zahlung
2. Um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug zum vereinbarten Termin abholbereit ist, müssen Wir Ihr Fahrzeug eine (1) Woche vor diesem Termin zulassen. Der Kaufpreis nach Abschnitt IV.6. ist folglich eine (1) Woche vor der ursprünglich geplanten Übergabe oder Abholung des Fahrzeugs, wie in Abschnitt X.1. beschrieben, fällig. Sie müssen den Gesamtbetrag so auf unser in der Auftragsbestätigung angegebenes Konto überweisen, dass Wir den Gesamtbetrag mindestens eine (1) Woche vor dem vereinbarten Abholtermin erhalten….
Thema Wiederruf
Wenn Sie Verbraucher sind und den Kaufvertrag über den smart Store und damit ausschließlich über Fernkommunikationsmittel und ohne die Unterstützung eines smart Vertriebspartners abgeschlossen haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Thema AHK ( die konnte ja meines Wissens beim Leasing nicht mit eingerechnet werden, da keiner den Preis weiss)
Darf ich Änderungen am Fahrzeug vornehmen?
Das Leasingfahrzeug muss grundsätzlich in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem du es erhalten hast. Bereifungen oder Zubehör (Felgen, AHK), die nicht im Leasingvertrag stehen, müssen rückstandfrei entfernt werden, andernfalls werden bei der Begutachtung Fehlerteile oder Minderwerte in Rechnung gestellt. Ebenfalls können wir eigenes erworbenes Zubehör nicht gegenrechnen.