Beiträge von Sannchen

    Seine Aussage war dass die Typgenehmigung seines Fahrzeugs aus 2023 und eben nicht aus 2022 stammt.


    Was genau verstehst Du daran nicht ?

    Auch das ändert nichts. Es gibt zig unterschiedliche Typgenehmigungen für das erste Modell, weil bei jeder -auch nur minimalen Änderung- eine neue Typgenehmigung erforderlich ist. Erst Typgenehmigungen ab 07.07.2024 brauchen die Ausnahmenehmigung nicht mehr, da EU Regelung konform. Auch für das Modell 2025 gibt es verschiedene Typgenehmigungen.

    Auf Grund des angegeben Genehmigungsdatums der Typgenehmigung sollte seine Typgenehmigung aber eben KEINE der, in der Ausnahmegenehmigung aufgeführten, Typgenehmigungsnummern haben.

    Sein Fahrzeug ist das erste Modell, irgendwann in 2023 gebaut. Also bei der Zulassung eine Ausnahmegenehmigung. Was daran verstehst Du nicht?

    Die Typgenehmigung für die erste Modellreihe ist irgendwann in 2022 erfolgt.

    Dann kam die EU Regelung für Neufahrzeuge ab 07.07.2024.

    Alle bis dahin gebauten, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeuge benötigten die Ausnahmegenehmigung, um noch zugelassen werden zu können. Diese war befristet bis zum 06.07.2025.

    Wurde das Fahrzeug bis dahin nicht zugelassen, hat man teuren Elektroschrott herumstehen.

    Die Typgenehmigung für die 2.Modellreihe ist irgendwann in 2024, nach 07.07.2024,erfolgt. Diese Fahrzeuge brauchen keine Ausnahmegenehmigung, da sie die EU Bedingungen erfüllen.

    Und die Bedingungen besagen, dass das "Gebimmel" nicht abgestellt werden kann und darf.

    Nö, denn sein Fahrzeug war eben zum Zeitpunkt der neuen Typgenehmigung mit Gebimmel (16.3.2023) noch nicht gebaut !


    Der Bau erfolgte laut seinem COC am 7.4.2023 oder willst Du mir erzählen dass der Bau der Karre schon vor dem 16.3.2023 begonnen wurde ?


    Wäre die Karre am 15.3.2023 oder gebaut worden sähe es anders aus.

    Hast Du denn die erteilte Ausnahmegenehmigung mal selbst gesehen?

    Das war eine Rabattaktion von Smart. Es waren aber eigentlich 1850€. Darin enthalten war der Wegfall der Überführungskosten in Höhe von 850€ und 1000€ Teilegutschein. Dieser sollte bis zum 30.06.2024 eingelöst werden. Danach gabs diese Rabattaktion nicht mehr.

    Uns wurde aber mit keinem Wort gesagt, dass es sich bei unserem Fahrzeug um ein Lagerfahrzeug handelt.

    Er ist uns als Neufahrzeug verkauft worden.

    Bei uns war es ähnlich. Wir haben das Fahrzeug bei einem Händler als Neufahrzeug gekauft.

    Da wir das Fahrzeug selbst anmelden wollten, haben wir die Papiere zugesandt bekommen. Aus den Papieren ergab sich das Alter des Fahrzeugs, er ist aus 03/2023. Wir haben im Juni gekauft.

    Wir haben das Fahrzeug nicht abgenommen und mit der Smart Europe GmbH kommuniziert.

    Die Erfahrung, die wir gemacht haben, ist, dass es keinerlei Entgegenkommen von Seiten von Smart Europe gibt.

    Ein Rechtsanwalt ist eingeschaltet. Es wird nun Klage eingereicht.