Beiträge von rudi_ufg
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So einfach isi es leider nicht, denn am Schadenstag hatte ich eine Werkstattbindung.
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Ja die Werkstattbindung ist da natürlich problematisch (habe ich aber auch) aber wenn eben nur die SMART-Werkstatt das ganze reparieren kann, dann kann die HUK mich gerne zu einer anderen SMART-Werkstatt schicken, aber ändern wird sich damit das Problem und der Preis nicht
Und dann ist mir die Werkstattbindung auch ehrlich gesagt egal und im Zweifelsfall zahlt dann die Rechtsschutz der HUK den Anwalt gegen ihre KFZ-Abteilungdie Werkstattbindung habe ich sofort nach dem Carglass Besuch aufgehoben
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Hat die HUK24 denn eine Alternativwerkstatt gefunden, die in der Lage dazu ist?
Die Alternativwerkstatt, ein Unfallinstandsetzer, hat abgewunken.
Am Schadenstag hatte ich leider noch eine Werkstattbindung somit wurde der Steinschlag bei Carglass repariert. Aber schon zwei Tage später war ein Riss sichtbar.
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Den Wechsel des Regensensors beim Scheibentausch hatten wir bereits bei Fahrzeugen verschiedener Marken. Das ist nichts ungewöhnliches. Dieser ist auch lieferbar. Scheibe ist auch da. Fehlt nur der Dachspoiler. Um genau zu sein heißt er Aufsatz Dach vorne (QAP6608117426). Kostet auch nur 398,00 € brutto unlackiert.
Auf meinem Kostenvoranschlag heißt das Teil " Abdeckplatte Spoiler" ca. 300€ plus ca. 150 € für die Lackierung
Der Scheibentausch kostet ca 3000 € bei MB. (Alle Preisangaben brutto)
Seit Mitte Juni warte ich aber immer noch auf die Freigabe durch die HUK24 ob ich den Scheibentausch bei MB durchführen lassen kann.
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... die ist erst im September lieferbar, man wolle jetzt versuchen rauszufinden, ob das Entfernen der selben doch zerstörungsfrei zu bewerkstelligen sei. Geht da wohl um irgendwelche Clips....
hatte heute einen Anruf von MB:
Die Scheibe ist gerade nicht lieferbar. Beim Ausbau der Scheibe wird die Blende darüber zerstört, sie ist geklebt und nicht mit Clips befestigt.
Ich soll schon mal den Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen, da sich manche weigern die Blende zu bezahlen. Bin schon neugierig wie sich huk24 verhält!
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Hast Du nach dem Abstecken schon die Heckklappe geöffnet und wieder geschlossen? Laut Handbuch für die AHK ist das erforderlich.
Danke für die Info!
Die Heckklappe war gestern definitiv offen, da ich die Anhängerkupplung abgesteckt und in den Unterbau gelegt habe. Heute habe ich die Heckklappe wieder geöffnet und danach gesehen, dass die Fehlermeldung weg war. Allerdings weiß ich nicht ob sie davor noch da war.
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... Windschutzscheiben durchaus verfügbar, Probleme bereitet vielmehr die Blende zwischen Windschutzscheibe und Glasdach. Die ist erst im September lieferbar, ...
die Windschutzscheibe geht nur bis zum Dach erst danach kommt das Glasdach.
Für meine #1 wurde die Windschutzscheibe jetzt bestellt.
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Der ADAC hat mir eine Antwort gegeben mit der ich leben kann:
Die Angabe der Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ergibt sich aus derTypgenehmigung und deren Durchführungsbestimmungen für die Anhägelast. Dort ist festgelegt:
5. Anfahrvermögen an Steigungen
5.1. Es muss möglich sein, mit einem Zugfahrzeug mit einer Fahrzeugkombination an einer Steigung von mindestens 12 % innerhalb von fünf Minuten fünfmal anzufahren.
5.2. Bei der Durchführung der Prüfung gemäß Absatz 5.1 müssen das Zugfahrzeug und der Anhänger entsprechend der technisch zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination beladen sein. Darüber hinaus kann der Hersteller im Feld Nummer 33 (Bemerkungen) noch eine Erhöhung der Anhängelast eintragen. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.
Hier die Antwort von Smart:
Nach interner Rücksprache mit der Fachabteilung beträgt die maximale Steigung 35% (19 Grad) bei einem max. zulässiges Gewicht des Anhängers von 1600 kg. Sprich, sollte das Gewicht des Anhängers max. ausgeschöpft sein, entspricht es diesen Angaben. Wir hoffen, dass wir dir damit weiterhelfen konnten...
Meine Nachfrage:
Danke für die Antwort! Wenn die Antwort der Fachabteilung mit 35% im Anhängerbetrieb (1600 kg) stimmt, dann sollte man doch das Handbuch ändern, denn dort steht was anderes. Siehe Anhang
Screenshot_20240510_170252_Samsung Notes.jpg
Hier die Antwort auf die Nachfrage:
Wir verstehen, dass alle verfügbaren Informationen kongruent sein müssen. Daher schätzen wir dein Feedback. Richtig ist, dass der Test zur max. Steigerung "ohne Anhänger" und "innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts" erfolgte. Um Unklarheiten auszuschließen bzw. Klarheit sicherzustellen, haben wir deinen Hinweis intern zur Evaluierung geteilt.
Vielleicht kommt von Smart noch eine Antwort die logisch ist.
Maximale Steigung von 35% ohne und mit Anhängerbetrieb ist für mich unglaubwürdig.